Ein Mangel an repräsentativer Demokratie
Margot Wallström, Vize-Präsidentin der EU-Kommission, äußerte sich im Vorfeld der Wahlen 2009 bereits kritisch zu dieser Tatsache und sieht durch die Unterrepräsentation der Frauen die repräsentative Demokratie gefährdet : „Women account for 52% of the EU population. They must have equal representation. How can we speak of representative democracy when half the population is under-represented ?“ Und doch ist diese Zahl – 31 Prozent Frauenanteil im Europäischen Parlament – schon ein progressiver Schritt in Richtung Gleichberechtigung der Geschlechter, denn der Anteil der Parlamentarierinnen in den nationalen Parlamenten der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten liegt durchschnittlich bei nur 23,94 Prozent. Das entspricht gerade einmal knapp einem Fünftel aller Abgeordneten. Aber aufgepasst : Der Durchschnittswert verschleiert die teilweise erheblichen Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, bezogen auf den Frauenanteil in nationalen Parlamenten.
So stehen die Skandinavier mit einem Frauenanteil von 46,7 Prozent (Schweden) und 41,5 Prozent (Finnland) ganz vorne. Deutschland hält einen Platz im oberen Mittelfeld mit einem Frauenanteil von aktuell 32,1 Prozent im Bundestag. Großbritannien und Frankreich schaffen mit 19,35 Prozent und 18,5 Prozent im House of Commons und der Assemblée Nationale noch nicht einmal mehr den europäischen Durchschnitt (23,9 Prozent). Auf den hinteren Plätzen der europäischen Skala rangieren abgeschlagen Ungarn (11,1 Prozent Frauenanteil) und Malta (8,7 Prozent).
Ein wenig anders, wenn auch nicht viel, sieht es bei der Anzahl der weiblichen Abgeordneten der einzelnen Staaten im EU-Parlament aus. Zwar landet auch hier Malta auf dem letzten Platz (alle fünf Abgeordneten sind männlichen Geschlechts), Ungarn erreicht aber immerhin einen Wert von 37,5 Prozent und liegt somit über dem europäischen Durchschnitt. Deutschland schafft diese „Hürde“ so gerade eben und findet sich mit exakt einem Drittel weiblichen europäischen Abgeordneten im unteren Mittelfeld wieder. Vorbildcharakter haben Estland und Luxemburg mit jeweils 50 Prozent – von sechs Abgeordneten sind jeweils drei weiblich. Frankreich schafft mit knapp 45 Prozent eine bessere Quote als in der Assemblée Nationale.
Mehr Gleichberechtigung durch Quoten ?
Trotzdem : von Gleichberechtigung auf europäischer Ebene kann noch keine Rede sein, wenn nur zwei Staaten es tatsächlich schaffen, in der Hälfte ihrer Europa-Abgeordneten Frauen zu entsenden. Denn europaweit gibt es keine einheitliche Regelung, wie der Frauenanteil im Europäischen Parlament zu erhöhen ist. Dabei spricht auch Artikel 10 des noch nicht ratifizierten Vertrags von Lissabon (2007) für eine Erhöhung des Frauenanteils : „Die Arbeitsweise der Union beruht auf der repräsentativen Demokratie. Die Bürgerinnen und Bürger sind auf Unionsebene unmittelbar im Europäischen Parlament vertreten.“ Um noch einmal auf das Zitat von Margot Wallström zurückzukommen : Das Parlament, das als einzige europäische Institution von den EU-Bürgern direkt gewählt wird, muss diese Bürger auch repräsentieren. Sonst kann seine Legitimität sehr schnell in Frage gestellt werden.
Wie kann aber nun der Frauenanteil im Europäischen Parlament erhöht werden ? Der erste Begriff, der in diesem Zusammenhang fällt : Quoten. Bereits im Vorfeld der Wahlen 2004 hatte das Europäische Parlament die Parteien aufgerufen, mehr Frauen auf die Listen zu setzen, was in Form von Wahlquoten geschehen sollte. Hier zeigt sich sofort die Problematik – eine „Aufforderung“ besitzt keinerlei Verbindlichkeit, die Umsetzung bleibt den Staaten, bzw. den Parteien überlassen. In Frankreich und Schweden ist die Quotierung gesetzlich geregelt. Die Grande Nation wendet das im Gleichheitsgesetz festgeschriebene „Reißverschlussverfahren“ an, nach dem jeder zweite Kandidat auf der Liste der Europawahlen eine Frau sein muss. In Schweden wird das Reißverschlusssystem immerhin freiwillig innerhalb der Parteien angewendet - letztendlich sind es ja die Parteien, die bei der Wahl zum Europäischen Parlament die entscheidende Rolle spielen. Mit ihren Listen legen sie fest, wer als Kandidat bei den Wahlen zur Verfügung steht. Stehen auf den Listen keine oder nur wenige Frauen, können es konsequenterweise auch nur weniger Frauen als Männer ins EU-Parlament schaffen. Immerhin haben drei der sieben Fraktionen im Europäischen Parlament Frauen als Vize-Vorsitzende (Die Grünen, die Union für das Europa der Nationen und die Fraktion Unabhängigkeit/Demokratie). Eine alleinige Vorsitzende hat aber keine der Fraktionen. Von allen Fraktionen haben die Grünen mit 46,5 Prozent den höchsten Frauenanteil. Zum Vergleich : der Frauenanteil der Union für das Europa der Nationen beträgt 11,6 Prozent.
Quoten stellen also durchaus eine Möglichkeit dar, den Anteil von Frauen schon zu Beginn des Wahlverfahrens zu erhöhen. Was einfach klingt, ist in der Realität aber nicht immer ebenso einfach umzusetzen. Interne Parteistrukturen haben sich oft durch lange Traditionen gefestigt, eine ad hoc Änderung von heute auf morgen, wie es durch Quoten der Fall wäre, stößt deswegen zunächst auf Skepsis. Hinzu kommt, dass auch viele Frauen Quotierungsmaßnahmen ablehnen, weil sie aufgrund ihrer Qualifikation und nicht aufgrund ihres Geschlechts in eine bestimmte Position gewählt werden wollen. Zudem verfestigt eine Quotierung den Status Quo, der Frauen eine Unterlegenheitsposition zuweist. Ein Zitat von Lisa Kraemer fasst die Problematik prägnant zusammen : „Frauen : eine Mehrheit, die wie eine Minderheit behandelt wird.“
Gleichberechtigung als EU-Aufgabe
Handlungsbedarf in Sachen Gleichberechtigung besteht dennoch. Innerhalb des Europäischen Parlaments ist das auch nicht unbemerkt geblieben ; 1984 wurde der „Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit“ (FEMM) gegründet (siehe Informationskasten), u.a. mit dem Ziel, die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu beseitigen. Vorsitzende ist die Slowakin Anna Záborská. Der Ausschuss forciert einen dualen Ansatz aus positiven Maßnahmen zur Frauenförderung und dem so genannten Gender Mainstreaming, ein Instrument mit dem die strukturelle Diskriminierung von Frauen abgebaut werden soll. Dabei wird davon ausgegangen, dass es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt, sondern dass Strukturen, sei es von vorneherein, sei es durch Tradition, männlich oder weiblich geprägt sind. Der Ausschuss erzwang die Einrichtung einer Arbeitsgruppe der EU-Kommission zum Thema Gleichberechtigung unter Vorsitz des Kommissionspräsidenten sowie die Erstellung eines jährlichen Berichts der Europäischen Union zur Chancengleichheit.
Gleichberechtigung als politische Aufgabe in den EU-Verträgen
Zudem wurde der Ansatz des Gender Mainstreamings im Vertrag von Amsterdam verankert (1997). In dem Vertrag heißt es in Art. 3 Abs. 2 : „Bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.“ Weiter heißt es in Art. 141 : „Jeder Mitgliedstaat stellt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicher. Der Rat beschließt (…) Maßnahmen zur Gewährleistung der Anwendung des Grundsatzes der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen, einschließlich des Grundsatzes des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit.“
Es wird deutlich, dass das Gleichheits- oder Gleichberechtigungsverständnis der Europäischen Union ein arbeits- und beschäftigungspolitisches ist. Gleichberechtigung bedeutet somit vor allem gleiche Zugangsbedingungen zum Arbeitsmarkt für Männer und Frauen sowie gleiche Bezahlung bei gleicher Leistung.
Das Europäische Parlament hat sich, ebenso wie die anderen Institutionen (besonders die Kommission) der Durchsetzung von Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt verschrieben. Inwiefern dieser Ansatz reduktionistisch ist oder nicht, kann diskutiert werden. So verabschiedete das Parlament im November 2008 eine Reihe von „Empfehlungen an die Kommission zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen“. Darin geht es vor allem um den Abbau des Lohngefälles, das sich nur langsam verringert (von 17% im Jahr 1995 auf 15% im Jahr 2005). Das Europäische Parlament forderte eine eingehende Analyse der Situation und empfahl als Maßnahmen u.a. Sanktionen sowie Gender Mainstreaming. Besonders durch Sanktionen soll ein Problem angegangen werden, das bei der Durchsetzung von Geschlechtergerechtigkeit auf EU-Ebene immer wieder auftaucht : die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Mitgliedstaaten. Denn Richtlinien implizieren eben das – sie sind Linien, nach denen man sich richten sollte. Verbindlichen Charakter haben sie indes nicht in allen Einzelheiten, sondern oft nur in den Zielvorgaben. Das lässt Freiraum für die nationale Umsetzung – oder auch Nicht-Umsetzung.
Bereits im März 2004 wurde die Gleichstellung im EU-Parlament beschlossen. Konkret bedeutete das eine stärkere Einbeziehung von Frauen in Entscheidungsprozesse sowie die Einführung von Quoten. An Willen zur Veränderung mangelt es also zumindest im Parlament nicht. In einem Initiativbericht unterstützte das Europäische Parlament auch die Idee des „Equal Pay Day“, den Tag des gleichen Entgelts : der Tag im Jahr, an dem Frauen in Europa durchschnittlich den Lohn verdient haben, den Männer im vorangegangenen Jahr verdienten. In Deutschland war der „Equal Pay Day“ 2009 am 20. März. Mit einem Lohngefälle von 22 Prozent zwischen Männern und Frauen ist die Bundesrepublik eines der Schlusslichter in Europa.
Ein Schritt in die richtige Richtung – die Bilanz bleibt durchwachsen
Mangelndes Engagement im Bereich der Gleichstellungspolitik kann dem Europäischen Parlament also nicht vorgeworfen werden. Auf EU-Ebene geht es recht progressiv vor. Problematisch ist allerdings schon das Verständnis von Gleichberechtigung, welches den Maßnahmen des Parlamentes zugrunde liegt und sich nahezu ausschließlich auf Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt konzentriert. Dies spiegelt eine Fokussierung auf das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wider, das schon in den Römischen Verträgen von 1957 verankert war.
Hinzu kommt, dass das Parlament sich zwar sehr für die Gleichstellung von Mann und Frau stark macht, diese aber in den eigenen Reihen bisher auch nicht durchsetzen konnte. Frauen sind im EU-Parlament immer noch unterrepräsentiert, nur zwei der Parlaments-Präsidenten seit der ersten Direktwahl 1979 waren weiblich (die Französinnen Simone Veil und Nicole Fontaine), von insgesamt 23 Präsidenten. Andererseits hängt der Frauenanteil im Parlament von den Parteien ab, für die es – noch – keine verbindlichen, europaweiten Vorgaben zur Einführung von Quoten gibt. Ob Quoten überhaupt die richtige Lösung sind, wird kontrovers diskutiert ; zwar schaffen sie quantitative Gleichheit, aber wie sieht es mit der qualitativen Gleichheit aus ? Denn Gleichberechtigung drückt sich nicht allein in Zahlen aus, ist nicht immer an diesen messbar. Wann ist Gleichberechtigung – nicht nur im Europäischen Parlament – dann erreicht ? Vielleicht, wenn sich die Frage nach dem Geschlecht nicht mehr stellt und der jeweils am besten geeignete Kandidat oder die am besten geeignete Kandidatin den Posten bekommt.
Bildquelle Artikellogo : Fotothek des Europäischen Parlaments


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