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Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern : Wo steht Europa 2011 ?

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Der 8. März ist seit 1977 offiziell der Internationale Tag der Frauen. Eingeführt hat ihn die UNO, gefeiert wurde er aber das erste Mal bereits 1911. 2011 ist so gesehen das Jubiläumsjahr - und bietet eigentlich keinen Grund zum Feiern. DIE EUROS ziehen eine Bilanz der letzten Fortschritte in einem wichtigen Handlungsbereich der EU : Die Gleichheit zwischen den Geschlechtern.


Gleichberechtigung in Europa: Einige Daten

- 51% der europäischen Bevölkerung sind Frauen
- sie stellen 24% der nationalen Parlamentarier in der EU
- sie stellen 27% der nationalen Minister in der EU
- 33% der Unternehmensleiter sind Frauen
- der Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen beträgt durchschnittlich 17,5%
- 22% der Frauen über 65 sind von Armut bedroht
- 12% der Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen sind Frauen
- 3% der Vorstände börsennotierter Unternehmen sind Frauen
- die Arbeitslosenquote der Frauen betrug 2010 9,5%, die der Männer 9,6%

Die Krise dauert an

Sind die Frauen Opfer oder Gewinnerinnen der Wirtschafts- und Finanzkrise ? Während die ökonomischen Schwierigkeiten anhalten, findet sich hierauf immer noch keine Antwort. Am Anfang sind eher die Männer betroffen, denn 2008 und 2009 steigt ihre Arbeitslosenquote in der EU schneller als die der Frauen. Leider ist diese Entwicklung nur logisch, da die Männer in den Bereichen, die am Anfang am meisten leiden, wie die Industrie, überrepräsentiert sind. Im Laufe des Jahres 2009 holen die Frauen jedoch auf, so dass die Arbeitslosenquote nun für beide Geschlechter bei 9,5% liegt. Dies ist ein starker Rückschlag für die Männer, die seit Anfang der Datensammlung durch Eurostat (Statistisches Amt der EU) niemals eine solche Unterbeschäftigung erfuhren. Für die Frauen ist diese Arbeitslosenquote jedoch immer noch niedriger als die höchste von 11,2% im Jahr 1993. Was aber lässt sich hieraus schließen ? Hauptsächlich, dass die Frauen der Krise besser stand halten, als man befürchten könnte. Natürlich ist auch ihre Arbeitslosenquote hoch, aber sie zeigt auch an, dass es keine starke Tendenz ihrerseits gibt, aus dem Arbeitsmarkt auszusteigen. Eine Tendenz, die hieße „man schickt sie nach Hause zurück, damit sie sich um dieses und ihre Kinder kümmern“. Die Entwicklungen des letzten Jahres scheinen eher eine andere Richtung in den europäischen Gesellschaften aufzuzeigen : Das traditionelle Modell mit dem Mann als Versorger der Familie macht allmählich einer alternativen Rollenverteilung Platz, in der die Frauen aktiv durch eine entgoltene Arbeitsstelle zur Finanzierung des Haushalts beitragen (‚Zwei-Verdiener-Haushalt’).

Doch gilt es auch, die genauen Arbeitsbedingungen zu vergleichen. Die Krise wirkt sich weiterhin aus und es ist schwer festzustellen, ob Frauen im Hinblick auf die Qualität ihrer Stellen resistent sind oder ob sich diese verschlechtert. Was zur Zeit jedoch fest steht, ist, dass ein Drittel aller weiblichen Angestellten in Teilzeit arbeiten, während dies nur 7,9% der männlichen Arbeitnehmer tun. Vermutlich hat dieses Phänomen mit der relativen Stabilität der Arbeitsplätze der Frauen in der Krise zu tun. Ihre Stellen werden nämlich einfach geringer entgolten, wodurch sie leichter zu erhalten sind.

Der Mutterschutz kommt nicht an

Nicht ohne mein Kind
Die italienische Europaabgeordnete Licia Ronzulli im Europäischen Parlament am 22. September 2010 : „Ich bin symbolisch hier mit meiner Tochter Vittoria, um an all die Frauen zu denken, die Schwangerschaft und Stelle, Familien- und Arbeitsleben nur schwer miteinander vereinbaren können. Ich würde mir wünschen, dass die europäischen Institutionen, angefangen beim europäischen Parlament, in dieser Sache engagierter wären, damit wir alle gut diese beiden Leben leben können.“
Foto : Europäisches Parlament

Als die Europäische Kommission im Oktober 2008 vorschlägt, die bestehenden Richtlinien zum Thema Mutterschutz zu überprüfen, erlebt die Finanzwelt einen schweren Bankrott. Schlechtes Timing für ein Gesetzesprojekt, das eigentlich schnell angegangen werden sollte. Die gültige Richtlinie existiert seit 1992 und sieht 14 Wochen Mutterschutz vor und nach der Geburt vor, wovon zwei Wochen vor der Niederkunft in Anspruch genommen werden müssen. Sie schützt Schwangere vor möglichen situationsbedingten Kündigungen, Nachtarbeit und garantiert ihnen einen Lohnersatz in Höhe des normalerweise gezahlten Krankengeldes. Trotzdem erheben sich zahlreiche Stimmen, die eine Revision dieser Leitlinie fordern. Als Begründung werden die Entwicklung des Arbeitsmarktes seit 1992 und die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben angeführt. Die Internationale Arbeitsorganisation empfiehlt eine Verlängerung des Mutterschutzes auf 18 Wochen, was viele Mitglieder des Europäischen Parlaments und Rats nicht unbedingt ablehnen. Ja, aber… ist gerade die Wirtschaftskrise die passende Zeit, an die europäischen Staaten zu appellieren, von denen viele bis zum Hals verschuldet sind ? Oder wäre es an den Unternehmen, deren Produktivität sich verlangsamt und die in großem Maße entlassen, zu zahlen ? Man müsste auch über die eventuelle Diskriminierung am Stellenmarkt sprechen, unter der die Frauen auf Grund einer solchen Maßnahme leiden könnten - und über die Frage der Gleichbehandlung der Männern, die möglicherweise auch von einem Vaterschutz profitieren könnten. Durch äußere Umstände gehemmt, steckt eine sinnvolle Initiative somit seit zweieinhalb Jahren im Labyrinth der europäischen Institutionen fest.

Die Quotendebatte

Noch einmal zurück nach 2009 : Am Anfang der Krise versinken die Medien in Bildern fassungsloser Händler und von Konkurs bedrohten Bankvorständen. Darunter gibt es nur wenig Frauen, was nicht weiter verwundert, wenn man bedenkt, dass diese nur 12% aller Sitze in den Aufsichtsräten europäischer Firmen ausmachen und, dass nur 3% aller Aufsichtsräte von börsennotierten Firmen eine Frau vorsitzt. Eine andere auffällige Zahl, wenn auch weniger bedeutsam, ist, dass keine der 28 Zentralbanken der EU (inklusive der Europäischen Zentralbank EZB) von einer Frau geleitet wird. Auch wenn es zu weit ginge mittels einer Geschlechteranalyse aus der ökonomischen Krise eine ‚männliche Krise’ zu machen, stellen Studien doch fest, dass Firmen, die Frauen in ihren Aufsichtsräten und an wichtigen Posten aufweisen, der Krise besser trotzen.

Die Feststellung der anhaltenden Ungleichheiten an den zentralen Stellen in den Unternehmen hat in der letzten Zeit viele Regierungen dazu gebracht, über Maßnahmen nachzudenken, die die weibliche Präsenz erhöhen könnten. Und ein Konzept wird immer wieder genannt : Die Quote. Doch gefällt diese Idee nicht sehr. Während viele europäische Staaten inzwischen Quoten in der Politik eingeführt haben, bleibt diese mögliche Regelung in Bezug auf die Führungspositionen in Unternehmen bislang unbeachtet. In der Tat würde sie den Widerstand zahlreicher Akteure hervorrufen : der Unternehmen, die die Einflussnahme durch den Staat ablehnen, der Politiker selbst, im Namen der Prinzipien des Universalismus und der Gleichberechtigung und sogar der Frauen, die bereits Führungspositionen innehaben, denn sie erkennten nicht den Sinn der Quote.

Trägt die Verantwortung
Viviane Reding, Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, ist zur Zeit verantwortlich für die Gleichheit zwischen Frau und Mann.
Foto : Europäische Kommission

Aber wie wir gesehen haben, hat die Krise die Frage noch einmal aufgeworfen und einige Regierungen haben sich entschieden, die Quote per Gesetz einzuführen : Frankreich, Finnland, Spanien, Dänemark und Belgien haben ihre Gesetzgebung nach dem Beispiel Norwegens reformiert. Norwegen ist das erste Land Europas (aber nicht der EU), dass 2006 die Regel einführt, dass jedes Geschlecht zu mindestens 40% in den Aufsichtsräten großer Firmen repräsentiert sein muss. In Deutschland läuft gerade die Debatte. Josef Ackermann, Chef der Deutschen Bank, erklärte letztens, dass der Vorstand des Unternehmens zu 100% männlich sei, und dass er hoffe, „dass dieser eines Tages hübscher und bunter sei“, wodurch er eine lebhafte polemische Auseinandersetzung über die Vorstellung von Frauen in der Unternehmensführung auslöste. „Wer Hübsches und Buntes mag, muss nur in einem Feld voller Blumen oder einem Museum spazieren gehen“, antwortete Ilse Aigner, die Verbraucherministerin. Doch auch die Mehrheit der deutschen Unternehmen ist gegen eine solche Maßnahme. Angela Merkel hat sich also entschieden, ein System flexibler Quoten einzuführen, wodurch die Unternehmen selbst ihre Ziele festlegen könnten.

Die europäischen Institutionen, die sich bisher in diesen Fragen eher zögerlich verhielten, haben kürzlich ihre Taktik geändert : Am 1. März las man in der International Herald Tribune eine gemeinsame Veröffentlichung von Viviane Reding (als Kommissarin für die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern verantwortlich) und Jerzy Buzek (Präsident des europäischen Parlaments) zum Thema. „Die Talente der Frauen besser zu nutzen ist nicht nur eine Frage von Gleichheit und Recht,“ bestätigen die Autoren, „es ist eine Frage wirtschaftlicher Effizienz.“ Der klare und präzise formulierte Text ruft die Mitgliedsstaaten dazu auf, dafür zu sorgen, dass Frauen bis 2015 30% der Aufsichtsratsposten besetzen. Der Anteil soll bis 2050 auf 40% gesteigert werden. Der Ball liegt nun also auf dem Feld der Staaten und Unternehmen, die wählen können, welche Methoden sie anwenden. Dies können Quoten oder freiwillige Maßnahmen sein. Die europäischen Institutionen ihrerseits haben versprochen einzugreifen, wenn es bis 2012 keine substantiellen Veränderungen gegeben haben wird.

Die Gehälter bleiben ungleich

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Mehr Arbeit für weniger Lohn

Der Equal Pay Day bezeichnet jedes Jahr den Tag, an dem Frauen so viel verdient haben wie Männer in einem Kalenderjahr.

Foto : http://www.flickr.com/photos/859105...

Eines der Grundprinzipien der europäischen Gesetzgebung in Sachen Männern und Frauen, die Gleichheit der Löhne, werden wir auch dieses Jahr nicht erreichen. Auch wenn die Abstände zwischen den Gehältern geringer geworden sind (im öffentlichen Bereich sind sie fast verschwunden), sind sie in der Privatwirtschaft immer noch vorhanden. Die Frauen verdienen durchschnittlich 17,5% weniger als die Männer. Die europäische Kommission hat sich also entschieden, am 5. März den ersten Tag der Lohngleichheit (‚Equal Pay Day’) einzuführen. Der einfache Grund ist, „dass eine Frau zwei Monate länger, also bis zum 5. März arbeiten muss, um soviel zu verdienen, wie ein Mann im Vorjahr.“ Man muss auch an die direkten Konsequenzen der Lohnungleichheit denken, wie die Folgen für die Renten und das Armutsrisiko der Frauen im Alter. Einige Staaten, wie Belgien, führen bereits Kampagnen durch, die die Lohnabstände kritisieren. Doch es ist interessant zu sehen, dass sich die Europäische Kommission endlich der Sache angenommen hat. Sie, die sich bisher damit zufrieden gab, die Ungleichheiten zu kritisieren ohne gegenüber den Mitgliedsstaaten Härte zu zeigen, entwickelt nun konkrete Maßnahmen. Hierzu gehören die Verleihung von Preisen und die Gewährung von besonderen Prämien, die Einführung eines Firmenrankings, das die Geschlechtergleichheit verbessern soll, die Entwicklung von Betreuungseinrichtungen um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, der Versuch, Männer und Frauen zu Berufen zu motivieren, in denen sie bisher unterrepräsentiert sind sowie mehr Lohntransparenz. Sitzt Viviane Reding an der Quelle dieser Maßnahmen, weil sie sich mehr oder weniger an Laszlo Andors Zuständigkeitsbereich bedient hat, welcher Kommissar für Arbeit und Soziales ist ? Die Kommission hat kürzlich sogar einen Rechner eingerichtet, mit dem man den Lohnabstand zwischen Frauen und Männern in bestimmten Berufen berechnen kann.

Empfängnisverhütung und Abtreibung - immer noch keine europäische Einheit

Für viele europäische Bürger sind Zugang zu Empfängnisverhütung und Abtreibung bestehende Rechte. Sie sind Teil des Alltags und lösen kaum noch Debatten aus. Für andere, insbesondere in Irland, Malta, Polen und Zypern, sind sie noch konfliktreicher Stoff. In seinem kontroversen Beschluss vom 16. Dezember letzten Jahres, im Fall A.B.C. gegen Irland, musste der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte drei Anträge in Bezug auf das irländische Abtreibungsrecht verhandeln. In Irland ist Abtreibung nur zulässig, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist. In diesem Fall hatten drei Frauen eine Abtreibung in Großbritannien vornehmen lassen. Die erste aus gesundheitlichen Gründen, die zweite wegen ihres Wohlbefindens und die dritte, weil sie Angst hatte, die Schwangerschaft könne ihr Leben gefährden. Sie beschuldigen Irland, Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Achtung des Privatlebens sichert, zu missachten. Der Gerichtshof entschied zunächst : „Artikel 8 kann nicht als Recht auf Abtreibung interpretiert werden.“ Mit diesem Beschluss lässt er Irland freie Hand, Abtreibungsgesetze so zu erlassen, wie es ihm gefällt. Das Gericht spricht nationalen Moralvorstellungen höheren Wert zu als der Wahlfreiheit der Frauen und einem relativen faktischen Konsens innerhalb der Union. Was das Europäische Parlament angeht, so hat ein Bericht des letzten Jahres zur Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern das Prinzip des einfachen Zugangs zu Empfängnisverhütung und Abtreibung vorgeschlagen. Dieses Prinzip erhielt aber nur von 57% der Abgeordneten Zustimmung, was nicht viel ist. Am 8. März gab es einen neuen Bericht zum gleichen Thema : Die Gelegenheit für das Europäische Parlament, eine neue Position einzunehmen.

Die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern ist auch Sache der Männer

Am 2. März hat der Europäische Gerichtshof einen besonders delikaten Fall entschieden. Belgien war angeklagt worden, da es erlaubte, Lebensversicherungen an Menschen unterschiedlichen Geschlechts zu unterschiedlichen Preisen zu verkaufen. Einmal waren es die Männer, die benachteiligt waren, da sie auf Grund der höheren Risiken in ihrem Leben höhere Beiträge bezahlen mussten. Wenn ein Paar gleichen Alters eine Wohnung kaufte und eine Lebensversicherung abschloss, musste der Mann aufgrund seines Geschlechts 400 € mehr zahlen und weitere 300 €, wenn er rauchte. Diese Abweichung wurde durch die Statistiken erklärt, die zeigten, dass Männer durch ihre riskante Lebensweise eine niedrigere Lebenserwartung hätten. Dennoch, wie Test-Achat, der belgische Kläger, betonte, stellen diese Daten die Vergangenheit dar und berücksichtigen nicht, dass die Frauen gerade in Bezug auf Alkohol und Zigaretten sich immer mehr wie Männer verhalten. Nach Test-Achat, „leben die Männer, die riskante Verhaltensweise wie Rauchen oder zu schnelles Fahren vermeiden und auf sich achten, zum Beispiel durch körperliche Betätigung, theoretisch länger als viele Frauen.“ Der Gerichtshof folgte dieser Argumentation und beschloss, dass es „juristisch unangemessen sei, Versicherungsrisiken am Geschlecht festzumachen.“ Ab dem 21. Dezember 2012 dürfen die Versicherer ihre Preise nicht mehr nach Geschlecht differenzieren. Die Versicherer sind darüber nicht glücklich und kündigten an, dass eher eine Erhöhung der Beiträge der Frauen die Folge sei, als eine Senkung der Beiträge der Männer. Ist das der Preis der Gleichberechtigung ?


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traducteur

Kathrin RÖLLKE (Übersetzerin)

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